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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 4 B 654/22   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 4 B 654/22 (https://dejure.org/2022,26260)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2022 - 4 B 654/22 (https://dejure.org/2022,26260)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 (https://dejure.org/2022,26260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Erstattung einer Strafanzeige wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels; Abstandsregelung für Wettvermittlungsstellen

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Erstattung einer Strafanzeige wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels; Abstandsregelung für Wettvermittlungsstellen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 4 B 654/22
    Ungeachtet dessen fehlt es an einem Anordnungsanspruch, weil die Erstattung einer Strafanzeige durch die Bezirksregierung, soweit sie sich künftig hierzu etwa durch die hartnäckige Fortführung des Betriebs des streitgegenständlichen Wettbüros ohne Erlaubnis veranlasst sehen sollte, unter den Voraussetzungen nicht zu beanstanden wäre, die der Senat in seinem ebenfalls gegenüber der Antragstellerin ergangenen Beschluss vom 30.6.2022, - 4 B 1864/21 -, juris, näher ausgeführt hat.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 114 f., unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10.3.2021 - 4 A 3178/19 -, juris, Rn. 110; siehe auch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 14.9.2021 - 13-38.07.03-2 -, S. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - 4 A 3178/19

    Erfolglose Berufung in Bezug auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 4 B 654/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 114 f., unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10.3.2021 - 4 A 3178/19 -, juris, Rn. 110; siehe auch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 14.9.2021 - 13-38.07.03-2 -, S. 15.
  • VG Koblenz, 24.10.2018 - 2 K 49/18

    Anwendungsbereich des Mindestabstandsgebots; Pflicht zur Befristung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 4 B 654/22
    Ohne Erfolg macht die Antragstellerin insoweit mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24.10.2018, - 2 K 49/18.KO -, juris, Rn. 20, und den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" geltend, die zu schützende Einrichtung müsse sich dadurch auszeichnen, dass sich in ihr tatsächlich Mitglieder der durch das Glücksspiel besonders gefährdeten und deshalb durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 besonders geschützten Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen aufhielten.
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.

    Demgemäß werden nur Schulen, die ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, nicht von § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW erfasst, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. und Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 114 f., unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 10. März 2021 - 4 A 3178/19 - juris, Rn. 110 und den Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2021 - 13-38.07.03-2-, Seite 15.

    Dass dieser Effekt bereits bei Grundschulkindern eintreten kann, ist nicht ernstlich zweifelhaft, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 22 ff.

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

    Hierunter fallen insbesondere Schulen, die nicht ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 114 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 15 ff.; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 113 ff.

    NRW 17/12978, S. 84 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 67 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 211.

    Hierunter fallen insbesondere Schulen, die nicht ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 114; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 182, 309; vgl. zu einem im Land Berlin für Spielhallen geltenden vergleichbaren Mindestabstandsgebot: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 161.

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.

    Demgemäß werden nur Schulen, die ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, nicht von § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW erfasst, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. und Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 114 f., unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 10. März 2021 - 4 A 3178/19 - juris, Rn. 110 und den Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2021 - 13-38.07.03-2-, Seite 15.

    Dass dieser Effekt bereits bei Grundschulkindern eintreten kann, ist nicht ernstlich zweifelhaft, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 22 ff.

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

    Hierunter fallen insbesondere Schulen, die nicht ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 114 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 15 ff.; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 113 ff.

    NRW 17/12978, S. 84 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 67 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 211.

    Hierunter fallen insbesondere Schulen, die nicht ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 114; VG Köln, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 24 K 1472/21 -, juris Rn. 182, 309; vgl. zu einem im Land Berlin für Spielhallen geltenden vergleichbaren Mindestabstandsgebot: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 161.

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.

    Demgemäß werden nur Schulen, die ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen, nicht von § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW erfasst, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. und Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 114 f., unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 10. März 2021 - 4 A 3178/19 - juris, Rn. 110 und den Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2021 - 13-38.07.03-2-, Seite 15.

    Dass dieser Effekt bereits bei Grundschulkindern eintreten kann, ist nicht ernstlich zweifelhaft, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 22 ff.

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Das Abstandsgebot bezweckt dabei nicht nur, konkrete Gefährdungen durch Konsum von Glücksspiel zu verhindern, sondern soll bereits im Vorfeld einen entsprechenden Gewöhnungseffekt ausschließen (vgl. OVG NW, B.v. 27.9.2022 - 4 B 654/22 - juris Rn. 17, 21), und geht über Teilnahme- (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2021) und Zutrittsverbote (§ 6 Abs. 1 JuSchG) hinaus (VG Leipzig, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2023 - 6 L 689/23

    Sportwetten, Wettvermittlungsstelle, Erlaubnis, Duldung, Abstandsgebot,

    vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 114 f., und vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 15, sowie im Zusammenhang mit Spielhallen Urteil vom 10. März 2021 - 4 A 3178/19 -, juris Rn. 109; vgl. weiter Entwurf der Landesregierung für ein Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2019, LT-Drs.

    Aufgrund des auf frühzeitige Spielsuchtprävention durch die Vermeidung von Gewöhnungseffekten bei Kindern- und Jugendlichen sowie insgesamt auf den Minderjährigenschutz ausgerichteten Schutzzwecks der Regelung, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 69, allgemein Rn. 67, und vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris Rn. 17; vgl. Entwurf der Landesregierung für ein Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2019, LT- Drs.

  • VG Minden, 16.02.2023 - 3 K 990/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.09.2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 21 f., mit Verweis auf den Abschlussbericht 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention".
  • VG Neustadt, 10.07.2023 - 3 L 342/23

    Abstandsgebot für Wettvermittlungsstelle

    Hingegen sah bereits der GlüStV 2011 die Erlaubnispflicht des Betriebs von Wettvermittlungsstellen für Sportwetten vor.Die Übergangsregelung zugunsten von Bestandsspielhallen trug diesen Unterschieden Rechnung (i.E. ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 27.9.2022 - 4 B 654/22).
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